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Aktuelle Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit

DIN 18040-2 erschienen



Im September 2011 ist DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen" erschienen. Die Norm kann kostenpflichtig beim Beuth-Verlag bestellt werden.


DIN 18040-1 erschienen



Im Oktober 2010 ist DIN 18040-1 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" erschienen. Die Norm kann kostenpflichtig beim Beuth-Verlag bestellt werden.


DIN 18040-2 endgültig verabschiedet



Der DIN-Ausschuss für barrierefreies Bauen hat auf seiner Sitzung am 12. Juli 2010 endgültig den Teil 2 der DIN 18040 verabschiedet, der die Barrierefreiheit für Wohnungen regelt.

Für die technische Fertigstellung der Norm müssen nun noch die beim DIN üblichen 6 Monate abgewartet werden, so dass die DIN 18040-2 voraussichtlich Anfang 2011 für alle Interessierten gedruckt bzw. elektronisch zur Verfügung stehen wird. Sie ersetzt dann DIN 18025-1 und DIN 18025-2 aus dem Jahr 1992. Über die Einführung als technische Baubestimmung entscheidet jedes Bundesland gesondert. Hier existiert kein Automatismus.


DIN 18040-1 endgültig verabschiedet



Nach rund 12 Jahren Arbeit und zwei gescheiterten Normentwürfen ist es endlich geschafft. Der DIN-Ausschuss für barrierefreies Bauen hat auf seiner Sitzung Anfang März 2010 endgültig den Teil 1 der DIN 18040 verabschiedet, der die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude regelt.

Für die technische Fertigstellung der Norm müssen nun noch die beim DIN üblichen 4 bis 6 Monate abgewartet werden, so dass die DIN 18040-1 voraussichtlich im Spätsommer für alle Interessierten gedruckt bzw. elektronisch zur Verfügung stehen wird. Sie ersetzt dann automatisch die DIN 18024-2 aus dem Jahr 1996. Über die Einführung der DIN 18040-1 als technische Baubestimmung entscheidet jedoch jedes Bundesland gesondert. Hier existiert kein solcher Automatismus.


Arbeit an DIN 18040 wird fortgesetzt



Die Arbeiten an der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" können fortgesetzt und sollen zeitnah zum Abschluss gebracht werden. Dies ist das Ergebnis eines "Schlichtungsgespräches" zwischen den wesentlichen Interessengruppen, das am 19. April 2008 in Berlin stattfand.

Für die deutschen Behindertenverbände nahm an diesem Gespräch auch unser Institutsleiter Dr. Sieger teil, der zugleich stellvertretender Obmann des DIN-Ausschusses für barrierefreies Bauen ist. Im Ergebnis des Gespräches wurde die Sichtweise der Behindertenverbände unterstützt, dass eine Norm verbindliche Mindeststandards und nicht nur sog. Schutzziele enthalten muss. Damit ist der Weg für den zuständigen DIN-Ausschuss nun frei, in den kommenden Wochen die beiden Normen DIN 18040-1 (öffentlich zugängliche Gebäude) und DIN 18040-2 (Wohnungen) fertigzustellen.

Bereits im Vorfeld hatten sich mehrere Landesbehindertenbeauftragte in die Diskussion eingeschaltet und die Position der Behindertenverbände unterstützt. Auch von Seiten des Bundesbauministeriums sowie der Bauministerkonferenz der Länder (ARGEBAU) wurde eine entsprechende positive Haltung eingenommen und im Rahmen des "Schlichtungsgespräches" vertreten.


DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" vor dem Aus?



In seiner Pressemitteilung vom 4. März 2008 schließt der Deutsche Behindertenrat (DBR) eine Ablehnung der DIN 18040 für barrierefreies Bauen nicht mehr aus. Hintergrund ist, dass nach dem DIN-Lenkungsgremium nun auch der NABau-Beirat des DIN, also das übergeordnete Entscheidungsgremium, an dem Grundsatz festhält, die Anforderungen in der DIN 18040 weitgehend unverbindlich zu formulieren. Und dass, obwohl der fachlich zuständige DIN-Ausschuss Barrierefreies Bauen bereits Mitte Januar einen Normentwurf mit verbindlichen Mindeststandards im Konsens verabschiedet hatte.

Der DBR, der sich mit seiner Forderung nach verbindlichen Mindeststandards auf einer Linie mit der Bundesregierung weiß, drängt nun die Bundesländer zum Handeln. Nach Ansicht der Behindertenverbäne kann die DIN 18040 von den Ländern nur dann als technische Baubestimmung guten Gewissens eingeführt werden, wenn sie verbindliche Standards enthält. Andernfalls wäre dies ein Rückschritt gegenüber der heutigen Situation.

Zur Pressemitteilung des DBR vom 4.3.2008 geht es hier: www.behindertenrat.de


Deutscher Behindertenrat erhebt schwere Vorwürfe gegen Bundesarchitektenkammer



In einem Offenen Brief an den Präsidenten der Bundesarchitektenkammer (BAK) wirft der Deutsche Behindertenrat (DBR) der BAK vor, das Scheitern der neuen DIN 18040 Barrierefreies Bauen herbeiführen zu wollen.

Die Pressemitteilung des DBR vom 15.2.2008 und den Wortlaut des Offenen Briefes finden Sie hier:


Diskriminierende Beförderungspraxis für Rollstuhlfahrer in Bussen - Wer trägt wofür Verantwortung?



Mit der aktuellen Problematik, dass zahlreiche Verkehrsunternehmen nur noch einen Rollstuhlfahrer in ihren Bussen befördern, hat sich der Leiter unseres Instituts in einem Beitrag für die VdK-Zeitung (Ausgabe Februar 2008) auseinandergesetzt.

Zum Artikel geht es hier: www.vdk.de/de17678


Dieter Richthammer, einer der Pioniere für Barrierefreiheit, ist tot


Am 31. Oktober 2007 verstarb im Alter von 69 Jahren Dieter Richthammer, einer der Akteure der ersten Stunde für die Barrierefreiheit in Deutschland.

Dieter Richthammer
Dieter Richthammer
Bereits Mitte der 70er Jahre hatte Dieter Richthammer, der zu diesem Zeitpunkt bereits im Elektro-Rollstuhl saß, zusammen mit einem kleinen Kreis des Clubs Behinderter und ihrer Freunde (CBF) in München Einfluss auf Baumaßnahmen genommenen, um behinderten Menschen das Wohnen und die Mobilität in ihrer Umgebung zu erleichtern. Ende der 70er Jahre überprüfte er zusammen mit Architekten die notwendigen Bewegungsflächen für Rollstuhlbenutzer sowie der Anordnung der verschiedenen Bedienelemente und Hilfsmittel in einem eigens dafür angelegten Bad. Seit 1984 war Dieter Richthammer für die Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer tätig.
1987 wurde er Gründungsmitglied des DIN-Ausschusses für barrierefreies Bauen, der in den 90er Jahren die heute noch gültigen Normen DIN 18025 und DIN 18024 erarbeitete. Damit wurde Dieter Richthammer, der sowohl mit fundierten Fachkenntnissen ausgestattet als auch Experte in eigener Sache war, zu einem Pionier für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt in unserem Land. Ihm ist es auf Grund seiner Beharrlichkeit zu verdanken, dass die Normung für Barrierefreiheit in Deutschland im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern ausdrücklich auch die Belange von Menschen mit Einschränkungen im Oberkörperbereich berücksichtigt.
Aber nicht nur das barrierefreie Bauen war sein Betätigungsfeld. Ausgehend von seinen Aktivitäten für eine barrierefreie Umwelt in München, die auch den öffentlichen Verkehrsraum einschließlich Busse und Bahnen umfassten, wurde er schnell zum bundesweit anerkannten Experten und Mitglied vielen Gremien und Ausschüsse, die die Grundlagen für eine barrierefreie Umweltgestaltung schufen. Nicht zuletzt sind die heute weit verbreiteten Niederflurbusse, Straßenbahnen und Züge mit Einstiegshilfe untrennbar mit dem Namen Dieter Richthammer verbunden.
Noch bis zu seinem Tod war Dieter Richthammer im DIN-Ausschuss für barrierefreies Bauen sowie in anderen Normungsgremien aktiv. Sein Expertenwissen wird uns bei der Erarbeitung zukünftiger Standards für die Barrierefreiheit sehr fehlen.

Mainz, im November 2007

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für barrierefreie Gestaltung und Mobilität


Barrierefreiheit 2007 - Bestandsaufnahme für Deutschland und Europa



2007 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes 5 Jahre in Kraft. 2007 ist auch das Europäische Jahr der Chancengleichkeit. Und nicht zuletzt wurde 2007 die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen verabschiedet, die in ihrem Artikel 9 auf Barrierefreiheit eingeht.

Der Leiter des IbGM, Herr Dr. Sieger, hatte die Gelegenheit, im Rahmen einer Anhörung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen am 23. April 2007 sowie einer Europäischen Konferenz zur Intergration behinderter Menschen am 11./12. Juni 2007 eine Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit in Deutschland und Europa vorzunehmen und seine Sicht der Dinge darzustellen.

Seine beiden Reden finden Sie hier:

 Vortrag Dr. Sieger, Bündnis 90 / Die Grünen (57,5 KB)


 Vortrag Dr. Sieger, Europäische Konferenz (68,5 KB)


Alle Beiträge der EU-Konferenz finden Sie hier:


Neues zur DIN Barrierefreies Bauen


Im Januar 2006 erschien der zweite Gelbdruck der DIN 18030 Barrierefreies Bauen. Aufgrund der Vielzahl der Einsprüche, insbesondere aber wegen der grundsätzlichen Bedenken, die einige wichtige Interessengruppen gegen den zweiten Normentwurf vorgebracht hatten, konnte die Norm nicht in Kraft treten.

Im Dezember 2006 wählte der Normungsausschuss für das barrierefreie Bauen neue Obleute. Zum stellvertretenden Obmann wurde der Leiter unseres Instituts, Herr Dr. Volker Sieger, der den Sozialverband VdK Deutschland im DIN vertritt, einstimmig gewählt. Neuer Obmann ist Prof. Loeschcke aus Karlsruhe.

In der Zwischenzeit erhielt der Normungsausschuss den Auftrag, bis zur Jahreswende 2007/2008 einen neuen, konsensfähigen Normentwurf zu erarbeiten, der lediglich die öffentlich zugänglichen Gebäude sowie Wohnungen umfasst. Dieser neue Normentwurf wird die Nr. DIN 18040 erhalten (Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2: Wohnungen). Die Normung des öffentlichen Straßen- und Verkehrsraumes wird erst im Anschluss erfolgen können.


Initiative zum Erhalt des GVFG im Zuge der Föderalismusreform


Im März 2006 startete das IbGM eine Initiative zum Erhalt des Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetzes (GVFG). Das GVFG ist Kernstück des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes aus dem Jahr 2002. In § 3 GVFG (Fördervoraussetzungen) ist bundesgesetzlich geregelt, dass Vorhaben, die mit Mitteln aus dem Gesetz kofinanziert werden, die Belange behinderter Menschen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen müssen. Ferner ist Voraussetzung, dass die Beauftragten, Beiräte oder Verbände behinderter Menschen bei der Vorhabenplanung anzuhören sind.

Im Zuge der Föderalismusreform (Artikel 13 des Föderalismusrefom-Begleitgesetzes)sollte § 3 GVFG entfallen. Aussagen aus bundespolitischen Kreisen, die genannten Bestimmungen des GVFG würden durch die in den Bundesländern vorhandenen gesetzlichen Regelungen kompensiert, waren Anlass für das IbGM, den tatsächlichen Sachverhalt zu untersuchen und eine Synopse aus den Gleichstellungs-, Nahverkehrs- und Straßengesetzen der Länder zu erstellen.

Das Ergebnis war erschreckend! Eine Anhörung der Vertreter behinderter Menschen, die in einem sachlichen Zusammenhang zum GVFG steht, ist in keinem einzigen Landesgesetz vorgesehen. In rund der Hälfte aller Bundesländer wird aus der Muss-Bestimmung des GVFG in Bezug auf die Herstellung von Barrierefreiheit durch relativierende Formulierungen de facto eine Kann-Bestimmung. Und in rund der Hälfte aller Länder betreffen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum barrierefreien Verkehrsraum entweder nur den ÖPNV oder nur die Straße.

Die Ergebnisse unserer Untersuchung wurden zusammen mit der Synopse allen Mitgliedern des Rechts- und des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages sowie weiteren Bundespolitikern zur Kenntnis gebracht. Eine Abänderung des Gesetzestextes zur Föderalismusrefom zugunsten behinderter Menschen hat dies leider nicht bewirkt.

Hier können Sie die Zusammenfassung der Ergebnisse unserer Untersuchung sowie die Synopse downloaden:
 Ergebnisse GVFG-Synopse (26,5 KB)


 LGGs_ÖPNVGs-StraGs (305,8 KB)


Hier finden Sie die Stellungnahme des IbGM zur entsprechenden Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 31. Mai: Stellungnahme
Hier finden Sie weitere Stellungnahmen und Pressemitteilungen von Organisationen behinderter Menschen: Deutscher Behindertenrat Sozialverband VdK kobinet-nachrichten



Reiseführer für behinderte Fußballfans erschienen


Pünktlich zum Rückrundenstart der Fußball-Bundesliga-Saison 2005/2006 ist der erste Reiseführer für behinderte Fußballfans in Deutschland erschienen. Er wird gemeinsam von der Bundesbehindertenfanarbeitsgemeinschaft e. V. (BBAG) und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH herausgegeben.
 Cover Reiseführer (395,5 KB)


Unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit erhalten behinderte Fußballfans auf über 250 Seiten nützliche Informationen aus den 35 Städten der Bundesliga und 2. Bundesliga - so z. B. zu den Plätzen für Rollstuhlbenutzer und blinde Fans in den Stadien, über die Anreise mit dem Pkw, der Bahn und dem örtlichen ÖPNV, zu Unterkünften und Gaststätten, aber beispielsweise auch über öffentliche Behindertentoiletten sowie Fahrdienste und Taxiunternehmen, die auch Rollstuhlfahrer befördern können.

Die umfangreiche Datenerhebung für den Reiseführer erfolgte durch unser Institut.

Der Reiseführer kann von Interessierten kostenlos angefordert werden unter info@bbag-online.de


Deutsche Bahn stellt Programm vor


Am 24. Juni 2005 stellte die Deutsche Bahn AG im Bundeskanzleramt offiziell ihr Programm zur Herstellung möglichst weitreichender Barrierefreiheit vor. Das Programm, dessen Bedeutung durch die Anwesenheit von Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bahnchef Hartmut Mehdorn unterstrichen wurde, hat eine Laufzeit bis 2009. Es definiert die Ziele der DB und teils auch konkrete Handlungsschritte auf dem Feld der Barrierefreiheit in den kommenden Jahren.

Zudem dokumentiert es die Dissenspunkte, die zwischen den Verbänden behinderter Menschen und der DB trotz intensiver und konstruktiver Verhandlungen am Ende offen geblieben sind. Lesen Sie speziell hierzu auch das Interview mit dem IbGM-Leiter in der VdK-Zeitung Interview VdK-Zeitung, Ausgabe 10/2005

Bahnchef Hartmut Mehdorn (2.v.r.) überreicht DBR-Sprecherin Hannelore Loskill (1.v.r.) das Programm der Deutschen Bahn zur Herstellung möglichst weitreichender Barrierefreiheit. Im Hintergrund stehend (v.l.n.r): Bundeskanzler Gerhard Schröder und Karl Hermann Haack, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung. Im Vordergrund sitzend (v.l.n.r.): Horst Frehe, Volker Sieger, Klaus Dickneite, Mitglieder der 5-köpfigen Verhandlungskommission des Deutschen Behindertenrates.

Von besonderem Interesse für die Fahrzeugindustrie und die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), aber auch für andere Eisenbahnunternehmen, dürften die im Anhang des Programms aufgeführten "Standards zur Fahrzeuggestaltung im Personenverkehr" sein. Hiermit wird durch die DB erstmals ein einheitlicher Standard für die Gestaltung barrierefreier Fahrzeuge vorgegeben, hinter dem zurückzubleiben allen Akteuren im Eisenbahnwesen schwer fallen dürfte.

Die von der DB fixierten Standards basieren maßgeblich auf Anforderungen, die durch das IbGM erarbeitet wurden. Als Mitglied der Verhandlungskommission des Deutschen Behindertenrates (DBR) konnte der Leiter des IbGM, Dr. Volker Sieger, nicht nur die Forderung behinderter Fahrgäste nach tatsächlicher Barrierefreiheit bei der zukünftigen Fahrzeuggestaltung verankern helfen, sondern auch dazu beitragen, dass das Interesse der Fahrzeugindustrie und der Aufgabenträger des SPNV an einheitlichen Standards zumindest seitens des größten Bahndienstleisters in Deutschland berücksichtigt wurde.

Das Programm der Deutschen Bahn können Sie hier als pdf-Datei downloaden:
 DB Programm 2005-2009 (4371,6 KB)


(Wünsche nach einem anderen Dateiformat richten Sie bitte direkt an die Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten der DB in Frankfurt.)


Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit in Hotellerie und Gastronomie unterzeichnet


Am 12. März 2005 haben der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben die erste bundesweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit unterzeichnet und anlässlich der ITB in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.

Gesichter Deutschlands auf der ITB 2005. Auch Barrierefreiheit gehört dazu.

Das im Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sieht solche freiwilligen Vereinbarungen zur Verbesserung des Lebensumfeldes behinderter Menschen vor. Damit sollen bürokratische gesetzliche Regelungen vermieden werden. Um die Information behinderter Gäste über barrierefreie gastgewerbliche Angebote in Deutschland verlässlicher zu gestalten, haben die Verhandlungspartner die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie standardisiert, wobei die verschiedenen Behinderungsarten berücksichtigt werden. Hoteliers und Gastronomen werden anhand von Checklisten in die Lage versetzt, die Standards im eigenen Betrieb zu überprüfen. Die barrierefreien Angebote werden nach dem neuen Standard erstmals im Deutschen Hotelführer 2006 (www.hotelguide.de) sowie im IHA-Hotelführer Hotels Deutschland 2006 (www.hotellerie.de) gekennzeichnet. Ferner finden die neuen Kriterien der Barrierefreiheit ab Sommer 2005 auch Eingang in die fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung.

Die wesentlichen Inhalte der zwischen den Verbänden vereinbarten Standards und Checklisten wurden durch das IbGM erarbeitet. Auch DEHOGA-Präsident Ernst Fischer und VdK-Präsident Walter Hirrlinger hoben in ihren Ansprachen die Rolle des IbGM bei der Erarbeitung der Standards hervor. "Durch die Vereinheitlichung der Standards für barrierefreie Unterkünfte und Gaststätten in Deutschland werden sowohl die Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe als auch die behinderten Gäste eine größtmögliche Sicherheit erhalten; dies dürfte sich über kurz oder lang auch positv auf die Buchungszahlen und die Zufriedenheit behinderter Kunden auswirken", so Dr. Volker Sieger, Leiter des IbGM.

Nach Unterzeichnung der Zielvereinbarung am 12. März 2005: Institutsleiter Dr. Sieger (vorne) eingerahmt von VdK-Präsident Hirrlinger, Staatssekretär Dr. Staffelt und DEHOGA-Präsident Fischer (v.l.n.r)

Die Standards und Checklisten finden Sie hier Zum vollständigen Text: Startseite

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